Versicherung für Ihr Pferd: die Pferdeversicherung

Auf Grund der gesetzlichen Haftpflicht ist der Tierhalter für das Handeln des Tieres verantwortlich und hat in diesem Zusammenhang auch für durch das Pferd verursachte Schäden aufzukommen. Da ein solches Tier über eine enorme Kraft und Größe verfügt, können Schäden an Personen oder Gegenständen schnell schwerwiegende Folgen haben. Um vor allem vor Forderungen Dritter und den finanziellen Belastungen in Folge dessen geschützt zu sein, sollte jeder Halter eines Pferdes eine Pferdeversicherung abschliessen.

Die Pferdeversicherung kommt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Pferd entstanden sind, auf und tritt für Ersatz- bzw. Wiedergutmachungsleistungen ein. Bei Personenschäden können bei schwerwiegenden Unfällen Krankenhaus- und Rehabilitationskosten anfallen. Unter Umständen ist sogar eine lebenslange Rente an den Geschädigten zu leistn, wenn dieser z.B. durch Einwirken des Tieres erwerbsunfähig geworden ist.

Die Leistungen der Pferdeversicherung werden betraglich durch die Versicherungssumme begrenzt, die das Höchstmaß für finanzielle Leistungen vorsieht. Um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten beträgt die Versicherungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden einige Millionen €. Je nach Versicherungsgesellschaft können darüber hinaus weitere Leistungseinschränkungen gelten, die z.B. Auslandsaufenthalte oder andere Personen, die für das Pferd verantwortlich sind, betreffen. Dies kann in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Für den Fall, dass Dritte ungerechtfertige oder überhöhte Schadensersatzforderungen an den Versicherungsnehmer stellen, sorgt die Versicherungsgesellschaft im Interesse des Tierhalters für die Abwehr dieser Forderungen.

Bei Bedarf kann die Pferdeversicherung für mehrere Tiere abgeschlossen werden, auch wenn diese unterschiedlicher Rasse und Statur sind. Entsprechend dem Umfang des Versicherungsschutzes und dem versicherten Risiko ergibt sich die Prämie, die der Tierhalter für die Gewährleistung des Versicherungsschuztes zu zahlen hat. Die Beiträge zur Pferdeversicherung sind entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich zu zahlen. Wenn den Zahlungsverpflichtungen gar nicht oder nur unvollständig nachgekommen wird, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt werden oder erlöschen.

Übersicht

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