Nutzen Sie eine Pferdekrankenversicherung?

Die Pferdekrankenversicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn ein Pferd erkrankt, sowie die damit verbundenen Vorsorgeleistungen. Beispiel: das Pferd stürzt beim Ausritt und zieht sich eine komplizierte Beinverletzung zu, die operiert werden muss. Die Kosten für die Operation und die Rehabilitation können schnell den finanziellen Umfang eines Kleinwagens erreichen. Eine Pferdekrankenversicherung trägt die Kosten für diese und andere Behandlungen.

Erstattet werden üblicherweise die Kosten für tierärztlichen Behandlungen, operative Eingriffe, stationäre Unterbringungen, Verbands- und Arzneimittel, labortechnische Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, sowie innerhalb einer Höchstgrenze von meist 40-50 Euro jährlich (unterschiedlich bei den Anbietern) die anfallenden Kosten für Wurmkuren, Impfungen und Mittel gegen Parasiten. Eine freie Tierarztwahl ist in aller Regel gegeben.

Üblicherweise werden von den anfallenden Kosten im Durchschnitt bis zu 60 Prozent erstattet bei einer generellen Begrenzung auf den 1-fachen Satz der so genannten tierärztlichen Gebührenordnung. Im Detail ist die genaue Kostenerstattung abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Tierversicherer.

Gelegentlich gehört auch eine Transportversicherung mit in die Pferdekrankenversicherung hinein. Bei manchen Versicherern ist diese Option separat zu wählen, bzw. sie muss bei Vertragsabschluss gesondert beantragt werden. Hinsichtlich des Transportes werden die Kosten übernommen, wenn das Pferd während des Transportes durch Nottötung oder Verendung, bzw. als Folge von Brand oder Blitzschlag stirbt, sowie im Falle eines Diebstahls durch Dritte. Der Transport ist in der Regel mit einer Versicherungssumme von 2500 Euro versichert. Davon werden bis zu 80 Prozent erstattet im eventuellen Versicherungsfall.
Es besteht die Möglichkeit, das Pferd darüber hinaus hinsichtlich der Operationskosten auf eine 100 prozentige Kostenübernahme im Rahmen des 2-fachen Satzes der tierärztlichen Gebührenordnung zu versichern. Diese Absicherung erfolgt für gewöhnlich im Rahmen einer zusätzlichen Versicherung.

Generell gibt es bei den meisten Versicherern bzgl. der Pferde-Krankenversicherung eine Altersgrenze, bis zu der ein Pferd versichert werden kann. Diese Altersgrenze liegt meist bei 11 Jahren. Bei einer zusätzlichen OP-Versicherung gibt es mitunter ebenfalls eine Altersbegrenzung, bei der Pferdehaftpflichtversicherung hingegen normalerweise nicht.