Die Versicherung für Hundehalter

Vorgesorgt und abgesichert Mit einer Hundehalterversicherung sichern Sie sich gegen eventuelle finanzielle Forderungen aus Haftungsfällen bzw. Haftpflichtfällen im Zusammenhang mit Ihrem Vierbeiner ab. Eine sinnvolle Vorsorge!

Wer Schäden verursacht, muss für die Begleichung in vollem Umfang aufkommen. So ist die Haftungsverpflichtung der Bürger im Gesetz verankert. Bei Hundehaltern wird diese gesetzliche Haftpflichtregelung erweitert auf den Hund, der einen Schaden verursacht. Hier haftet der Halter - und auch hier wiederum in vollem Umfang des entstandenen Schadens. Das kann schnell sehr teuer werden. Zudem hat der Hundehalter in verschiedenen Situationen auch wenig Einfluss auf das Geschehen. Auch wenn die Leine reißt, der Hund dadurch unbeabsichtigt auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht - für die finanziellen Folgen ist immer der Halter in der Pflicht. Daher ist der Abschluss einer Hundehalterversicherung nicht nur notwenig, sondern eher unverzichtbar.

Die Hundehalterversicherung kann im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung als Ergänzung abgeschlossen werden. Der Hund wird in diesem Fall als neu hinzugekommenes Risiko mitversichert. Die Versicherungssumme für die Hundehalterversicherung ist - wie auch bei der Privaten Haftpflichtversicherung - frei wählbar. Hier sollte der Tierhalter in eigenem Interesse die höchstmögliche Versicherungssumme auswählen. Diese unterscheidet sich hinsichtlich der Prämien nur um wenige Euro von den niedrigeren Versicherungssummen, bietet aber besten Schutz auch vor großen Schäden. Bedenkt man, dass ein Hund schnell einen Schaden verursachen kann, der lebenslange Folgen hat und mit Rentenzahlungen einhergehen kann, so ist schnell klar, dass eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme im schlimmsten Schadenfalle an finanzielle Grenzen stoßen kann.

Der Abschluss der Hundehalterversicherung ist einfach und unkompliziert. Ein Anruf beim Privaten Haftpflichtversicherer genügt. Bis zur Ausstellung einer neuen Police, in die der Hund als Risiko eingeschlossen wurde, besteht nun zumindest vorläufiger Versicherungsschutz mit einer entsprechenden Mindestversicherungssumme.

Der Abschluss einer Hundehalterversicherung wird von den Behörden nicht in allen Städten kontrolliert. Spätestens dann, wenn der Hund in irgendeiner Weise aufgefallen ist - und sei es nur durch einen Spaziergang ohne Leine - kann die Behörde jedoch eingreifen und den Nachweis des Versicherungsschutzes durch eine entsprechende Hundeversicherung verlangen.