Versicherung zur Hundehalterhaftpflicht

Ein Hundehalter übernimmt eine große Verantwortung, nicht nur seinem Tier gegenüber, sondern auch im Hinblick auf seine Umwelt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland haftet nicht nur der schuldhafte Verursacher eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, sondern es gilt in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen auch eine Gefährdungshaftung unabhängig davon, ob der Verursacher oder „Gefährder“ schuldhaft gehandelt hat. Zu diesen Fällen zählen gemäß §833 BGB Schäden, die von Haustieren verursacht werden und für die der Halter unabhängig von einem persönlichen Verschulden unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Ausnahmen gelten nur in Fällen, in denen den Geschädigten selbst die Schuld oder Mitschuld an dem Schaden trifft.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden, die von bestimmten kleinen Haustieren verursacht werden, Schäden durch Haushunde sind davon ausgenommen. Für diese Fälle kann eine zusätzliche Hundehalterhaftpflichtversicherung (auch Hundehaftpflicht genannt) abgeschlossen werden.

Im Zuge der Verschärfung der Gesetze für die Hundehaltung und der Einschränkung der Haltung von gefährlichen Rassen, ist in einigen Bundesländern sogar die Verpflichtung eingeführt worden, für die Haltung bestimmter Hunderassen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bzw. Tierhalterhaftpflicht abzuschließen.

Erfahrene Hundehalter wissen, dass ein Hund niemals völlig berechenbar ist. Ein Missverständnis zwischen Mensch und Tier kann leicht einmal dazu führen, dass selbst ein gut erzogener Hund zuschnappt. Noch viel größer ist die Gefahr in der Öffentlichkeit, etwa beim Gassi gehen, wenn ein Hund, der ansonsten aufs Wort gehorcht, sich erschreckt, auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Selbst wenn der Halter die Gefahr erkennt, kann er den Schaden nicht immer verhindern.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt von Haushunden verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten des Hundehalters (oder seines Hundes) vorliegt. Auch Schäden, die entstehen, während der Hund von einer dritten Person gehütet wird, sind üblicherweise abgedeckt. Auch gefährliche Hunde, sogenannte Listenhunde, können versichert werden, allerdings oft mit speziellen Policen und bei meist deutlich höheren Prämien.

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